Aufnahme von RTL nicht möglich.
Auf Grund eines vom Landgericht München am 28.07. ergangenen und am 30.07. zugegangenen Endurteils auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen technischen Dienstleister von Save.TV sieht sich dieser gezwungen, die technische Unterstützung dahingehend einzustellen, dass RTL vorerst nicht weiter aufgenommen werden kann.
Gegen Save.TV selbst war es RTL vor dem Landgericht München nicht möglich, ein Urteil zu erwirken. Nachdem Save.TV vor dem Bundesgerichtshof obsiegte und das Verfahren von dort an das Oberlandesgericht Dresden zurück verwiesen wurde, konnte Save.TV als Anspruchsgegner nicht mehr vor dem Landgericht München belangt werden.
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