1. Nutzungsbedingungen Save.TV Videorecorder

Bei einer zusätzlichen Anmeldung für das EasyRecord Plugin gelten darüber hinaus die

2. Softwarelizenzbedingungen EasyRecord Plugin



Nutzungsbedingungen

Dies sind die allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung des kostenlosen Online-Videorecorders von save.tv  (nachfolgend “Nutzungsbedingungen“). Durch Anmeldung beim kostenlosen Online-Videorecorder von save.tv kommt zwischen Ihnen und der save.tv ltd. (nachfolgend “save.tv“) ein Nutzungsvertrag über die Nutzung des kostenlosen Online-Videorecorders von save.tv  zustande. Gleichzeitig erklären Sie sich mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen, die Bestandteil des Nutzungsvertrages sind, einverstanden.

§ 1 Nutzungsgegenstand

Der Save.TV gewährt dem Nutzer das Recht zur kostenlosen Nutzung eines über das Internet bedienbaren, vollautomatischen Aufzeichnungs-Systems für private Zwecke (nachfolgend: Nutzungsgegenstand) ein.

Das System besteht aus vier Komponenten:

  • Empfangseinheit, mit mindestens zehn angeschlossenen TV-Sendern.
  • Steuereinheit, welche die Steuerbefehle des Nutzers zur Aufnahme einzelner Sendungen speichert und ausführt.
  • Komprimierungseinheit, welche die Signale der vom Nutzer aufgenommenen Sendung in ein zum Abruf geeignetes Datei-Format umwandelt.
  • Speichereinheit mit fünf Gigabyte Festplattenplatz, auf dem die vom Nutzer erstellten Dateien - zum ausschließlich von ihm selbst, zu einem Zeitpunkt seiner Wahl, vornehmbaren Abruf - abgelegt werden.

Dieser Abruf ist jedoch frühestens nach Ablauf von 5 Minuten nach Ende der festgelegten Aufnahmezeit möglich.

Für die Nutzung der Empfangs-, Steuer-, Komprimierungs- und Aufnahmeeinheit wird dem Nutzer ein nichtausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Für die Nutzung der Festplatteneinheit erhält der Nutzer ein ausschließliches Nutzungsrecht.

Der Nutzer erhält für die Dauer der Laufzeit des Nutzungsvertrages Zugangsdaten zu einem Webinterface, mittels dessen er die Steuerung seines Nutzungsgegenstandes übernehmen kann.

§2 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich,

- den Nutzungsvertrag nur abzuschließen, wenn er nach deutschem Recht bereits volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Der Nutzungsvertrag ist unwirksam, sofern der Nutzer diese Eigenschaften nicht erfüllt. In diesem Fall wird Save TV die Nutzungsmöglichkeit der Dienste unverzüglich und ohne weite Vorwarnung sperren. Der Nutzer wird sich spätestens auf entsprechende Nachfrage von Save TV entsprechend ausweisen.

  • Das verwendete Sendematerial ausschließlich zum persönlichen und sonstigen privaten Gebrauch im Sinne des § 53 UrhG zu nutzen. Alleiniger Kopienhersteller im Sinne des Urheberrechts ist der Nutzer. Save.TV besitzt keine Rechte zur Nutzung oder zur Einsicht in die vom Nutzer aufgenommene Sendung. Eine Verwendung des abgerufenen Sendematerials durch den Nutzer zu beruflichen oder kommerziellen Zwecken ist untersagt.
  • die von ihm ausschließlich zu dessen Privatgebrauch erstellten Kopien nicht zu verbreiten, oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  • die entsprechenden GEZ-Gebühren zur Bereithaltung eines Fernsehempfangsgerätes zu entrichten. Sofern ein Abruf regelmäßig von außerhalb des Ortes, für den er angemeldet ist, erfolgt, hat der Nutzer eine mögliche Entrichtung für die Nutzung eines Zweitgerätes zu prüfen. Der Nutzer wird spätestens auf entsprechende Nachfrage von Save TV einen geeigneten Nachweis für die Entrichtung der GEZ-Gebühr erbringen.
  • bei Ausfüllung der Anmeldung seine Anmelde-Daten vollständig und richtig einzutragen. Selbiges gilt, wenn der Nutzer diese Daten im Nachhinein ändert oder ergänzt.
  • die Zugangsdaten zum Nutzungsgegenstand sicher zu verwahren und sie keinesfalls an Dritte weiter zu geben. Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jeden Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich zu informieren. Im Falle des Missbrauchs oder des konkreten Verdachts des Missbrauchs ist der Save.TV berechtigt, das Passwort zu sperren und den entsprechenden Nutzer vorübergehend oder auch dauerhaft von der Nutzung einzelner oder sämtlicher Mietbestandteile auszuschließen.
  • keine Unterlizenzen am Nutzungsgegenstand zu erteilen.
  • den jeweils hinterlegten aktuellen E-Mail-Account mindestens einmal in der Woche auf eingehende E-Mails zu überprüfen. Der Nutzer stellt weiter sicher, dass er von Save.TV, d. h. insbesondere von seiner Domain "@Save.TV" versendete E-Mails, empfangen kann. Verwendet der Nutzer eine Anti-Spam-Software oder einen E-Mail-Dienst, der eine solche Funktionalität anbietet, wird er diese entsprechend konfigurieren. Der Nutzer willigt außerdem ein, dass ihm der Save.TV per E-Mail und/oder postalisch Nachrichten und Informationen übermittelt, die sich auf die Funktionalität des Abonnement-Dienstes oder anderer interessanter Angebote beziehen.
  • nur innerhalb des deutschen Staatsgebietes auf den Nutzungsgegenstand zuzugreifen. Er ist sich dessen bewusst, dass eine Steuerung oder ein Abruf von außerhalb des deutschen Staatsgebietes ggf. urheberrechtswidrig sein könnte, da ein solcher möglicherweise nicht von den deutschen Regelungen zur Erstellung einer Privatkopie gedeckt ist.
  • die Zugangsdaten zur Nutzungsgegenstand nach Beendigung des Nutzungsvertrages zu vernichten.
  • Save.TV von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere aufgrund von ihm begangener Urheberrechtsverletzungen, freizustellen.
  • die von ihm erstellten Privatkopien mittels eines Downloadlinks herunter zu laden, sofern er sie nach 30 Tage nach Aufnahme der Sendung noch verfügbar haben möchte, da sonst die automatische Festplattensäuberungsfunktion der gemieteten Speichereinheit jede Sendung die älter als 30 Tage ist, automatisch unwiderruflich löscht.

§3 Pflichten des Save.TVs

Save.TV stellt dem Nutzer den unter §1 aufgeführten Nutzungsgegenstand kostenlos zu Verfügung.

Zur Inbetriebnahme des Nutzungsgegenstandes erhält der Nutzer vom Save.TV einen Benutzernamen und ein Passwort zur Nutzung des Nutzungsgegenstandes. Des Weiteren benötigt der Nutzer ein internetfähiges Computersystem - empfohlenermaßen mit DSL-Geschwindigkeit - mit einem entsprechenden Mediaplayer zum Abspielen von Dateien im "Xvid"-Format.

Save.TV ist berechtigt, den Datentransfer zu beschränken und gegebenenfalls den Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen, wenn wiederholt nach vorheriger Abmahnung, die technische Leistungsfähigkeit des Dienstes beeinträchtigt wird oder er Anhaltspunkte dafür hat, dass der Nutzer den Nutzungsgegenstand missbraucht bzw. gegen die Verpflichtungen aus §2 verstößt. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Art des Missbrauches bzw. des Verpflichtungsverstoßes so gravierend ist, dass dem Save.TV eine weitere Bereitstellung des Nutzungsgegenstandes nicht mehr zuzumuten ist, oder anzunehmen ist, dass eine Abmahnung fruchtlos wäre. Dies gilt etwa bei Verstoß gegen die in § 2 genannten Altersgrenzen.

Save.TV wird den Nutzer unverzüglich per E-Mail von einer solchen Maßnahme informieren.

Der Nutzer ist sich dessen bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, den Nutzungsgegenstand so bereit zu stellen, dass er in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Save.TV garantiert nicht, dass die bereitgestellte Infrastruktur den Anforderungen des Nutzers genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz- und fehlerfrei ist. In Ausnahmefällen kann es daher vorkommen, dass es zu Fehlern bei der Aufnahme, Komprimierung oder Abrufbereitschaft der vom Nutzer aufgenommenen Sendungen kommt.

§ 4 Nutzungszeit

Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von einem der beiden Seiten gekündigt werden.

§5 Haftung des Save.TVs

Der Save.TV unternimmt alles, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit des Nutzungsgegenstandes sicher zu stellen. Trotzdem kann der Save.TV keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion des Nutzungsgegenstandes übernehmen; der Save.TV haftet nicht bei Betriebsstörungen, Fällen höherer Gewalt oder sonstigen, auch technischen Beeinträchtigungen außerhalb des Einflussbereiches des Save.TVs. Der Save.TV haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Nutzer willigt außerdem ein, dass ihm der Save.TV per E-Mail und/oder postalisch Nachrichten und Informationen übermittelt, die sich auf die Funktionalität Dienstes oder anderer interessanter Angebote beziehen.

§6 Änderungen des Nutzungsgegenstandes und des Nutzungsvertrages

Der Save.TV ist berechtigt, den von ihm angebotenen Nutzungsgegenstand sowohl inhaltlich als auch funktional zu überarbeiten und zu ändern oder ganz oder teilweise einzustellen. Hierzu zählen Änderungen, die aufgrund von Gesetzesänderungen und -ergänzungen, aktueller Rechtssprechung, technischer Änderungen oder Bestimmungen und Anweisungen von Behörden durchgeführt werden. Für den Fall, dass der Save.TV wesentliche Leistungen oder technische Funktionen des Nutzungsgegenstandes einstellt, wird der Save.TV den Nutzer hierüber rechtzeitig schriftlich informieren.

§7 Vertraulichkeit, Datenschutz, IT-Sicherheit

Der Save.TV wird seine datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber dem Nutzer erfüllen und sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich behandeln. Der Save.TV wird diese Informationen nur zur Erfüllung des Vertragszwecks nutzen und diese Daten unter keinen Umständen Dritten zur Verfügung stellen. Der Save.TV ergreift alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, um die persönlichen Daten des Nutzers vor einem unautorisierten Zugriff durch Dritte zu schützen.

§8 Schlussbestimmungen

Der Nutzer kann eigene Ansprüche gegenüber dem Save.TV nur aufrechnen, sofern der Save.TV diese Ansprüche anerkannt hat oder sofern sie zu Gunsten des Nutzers rechtskräftig festgestellt sind.

änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen zur Vertretung berufenen Mitarbeiter des Save.TVs; Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Formvorschrift. Soweit in dem Vertrag für Erklärungen der Parteien die Schriftform vorgesehen ist, ist damit eine übermittelung per Post oder Fax oder E-Mail gemeint. Per E-Mail übersandte Erklärungen und Rechnungen gelten eine Woche nach Eingang auf dem E-Mail-Zugang des Nutzers als zugegangen, auch wenn sie nicht abgerufen wurden.

Der Save.TV ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen.

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen des Vertrages unberührt.





Softwarelizenzbedingungen
Die Save.TV ltd.
- nachstehend Softwarehersteller genannt -
und
der Softwarenutzer
- nachstehend Softwarenutzer genannt -
schließen folgenden Softwaremietvertrag

§ 1 Software

Der Softwarehersteller räumt dem Softwarenutzer das Recht zur zeitlich begrenzten Nutzung eines Softwareprogramms zur Aufzeichnung von Fernsehprogrammen für dessen private Zwecke (nachfolgend: Software) ein.

Die Software besteht aus folgenden Komponenten:

  • Softwareschnittstelle zur Ansteuerung online ansteuerbaren Videorecorders
  • Softwareschnittstelle zur Programmierung von Aufnahmeserien
  • Softwareschnittstelle zur Ansteuerung von Videorecordern über PDA / Handy

  • Softwareschnittstelle zum automatischen Einloggen in Onlineinterfaces

§ 2 Pflichten des Softwarenutzers

Der Softwarenutzer verpflichtet sich,

  • zur Bezahlung der Mietgebühren für die Überlassung der Software.
  • zu Beginn des Mietvertrages seine Vertragsdaten, d. h. Namen, Vornamen, Anschrift, Telefon- oder Telefax-Nummer und seine E-Mail-Adresse, Bank- bzw. Kreditkartenverbindung vollständig und richtig einzutragen. Selbiges gilt, wenn der Softwarenutzer diese Daten im Nachhinein ändert oder ergänzt.
  • die Zugangsdaten zum Software sicher zu verwahren und sie keinesfalls an Dritte weiter zu geben. Der Softwarenutzer ist verpflichtet den Softwarehersteller über einen Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich zu informieren. Im Falle des Missbrauchs oder des konkreten Verdachts des Missbrauchs ist der Softwarehersteller berechtigt, das Passwort zu sperren und den entsprechenden Softwarenutzer vorübergehend oder auch dauerhaft von der Nutzung einzelner oder sämtlicher Softwarebestandteile auszuschließen.
  • die Software ausschließlich zum persönlichen und sonstigen privaten Gebrauch im Sinne des § 53 UrhG zu nutzen. Eine Nutzung der Software durch den Softwarenutzer zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken ist untersagt.
  • keine Unterlizenzen am Software zu erteilen.
  • nur innerhalb des deutschen Staatsgebietes auf die Software zuzugreifen. Er ist sich dessen bewusst, dass eine Nutzung von außerhalb des deutschen Staatsgebietes ggf. urheberrechtswidrig sein könnte, da ein solcher möglicherweise nicht von den deutschen Regelungen zur Erstellung einer Privatkopie gedeckt ist.
  • die Zugangsdaten zur Software nach Beendigung des Softwarenutzungsvertrages zu vernichten.
  • den Softwarehersteller von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens des Softwarenutzers entstanden sind, freizustellen.

§ 3 Pflichten des Softwareherstellers

Der Softwarehersteller stellt dem Softwarenutzer die Software mietweise zur Verfügung.

Zur Inbetriebnahme der Software erhält der Softwarenutzer vom Softwarehersteller einen Benutzernamen und ein Passwort zur Nutzung der Software. Des Weiteren benötigt der Softwarenutzer ein internetfähiges Computersystem.

Für den Fall, dass ein Softwarenutzer den Vertragsgegenstand im statistischen Mittel eines Monats durch vom Softwarehersteller zu vertretende Fehler weniger als 95% nutzen kann, verlängert sich die Mietzeit für jeden Monat, in dem dieses Kriterium erfüllt ist, gratis um je einen Monat. Dem Softwarenutzer steht in einem solchen Fall ausdrücklich kein Minderungsrecht oder Sonderkündigungsrecht zu. Die nutzbare Zeit errechnet sich, indem man von Gesamtminuten eines Monats unter Zugrundelegung eines 24 Stunden Tages, die nichtnutzbare Zeit subtrahiert und durch die Gesamtminuten eines Monats dividiert.

Der Softwarenutzer ist sich dessen bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, die Software so bereit zu stellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet, oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Softwarehersteller garantiert nicht, dass die Software den Anforderungen des Softwarenutzers genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz- und fehlerfrei ist. In Ausnahmefällen kann es daher vorkommen, dass es zu Fehlern kommt.

§ 4 Widerrufsrecht

1. Der Softwarenutzer kann seine auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail, Brief, Fax, Kündigung online im Mitgliederbereich) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §§ 312c Abs. 2, 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 2, 3 und 4 BGB-InfoV.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Save.TV Limited
Hamburg Fleethof
Stadthausbrücke 1
20355 Hamburg

Fax: 0700 - 728388003*

Supportformular: http://www.save.tv/index.cfm?DL=SF

Mitgliederbereich: http://www.save.tv/index.cfm?DL=LO

(* Mo-Fr: 9-18 Uhr: 0,12 € pro Min.; übrige Zeit: 0,06 € pro Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom.)

2. Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

3. Kann der Softwarenutzer dem Softwarehersteller die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Softwarenutzer dem Softwarehersteller insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann auch die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zur Widerrufserklärung betreffen.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Softwarenutzer mit der Absendung der Widerrufsbelehrung, für den Softwarehersteller mit deren Empfang.

4. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Softwarenutzers von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor der Softwarenutzer das Widerrufsrecht ausgeübt hat.

§ 5 Mietzeit, Einzugsermächtigung, Vertragsdauer, Verlängerung des Vertrages, Kündigung

Der Vertrag wird für die während des Bestellvorgangs ausgewählte Vertragslaufzeit geschlossen. Dem Softwarenutzer wird ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen (oder einen in Promotion-Aktionen verlängerten Testzeitraum) nach erstem Abschluss des Softwarenutzungsvertrages eingeräumt. Innerhalb dieser Frist kann der Softwarenutzer jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Abbuchung erfolgt ebenfalls erst nach Ablauf dieser Frist, wenn feststeht, dass der Kunde die Software auch weiterhin in Anspruch nehmen möchte. Das für diesen Zeitraum anfallende Entgelt wird dem Softwarenutzer im Falle einer Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes erlassen.

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und gegenüber dem Softwarenutzer bekannt gemachten Entgelte. Das Entgelt ist, soweit nicht anders in dem von ihm abgeschlossenen Bestellvorgang vereinbart, im Voraus für die gewählte Vertragslaufzeit per Lastschrift oder Kreditkarte zu zahlen.

Der Softwarenutzer erklärt mit Abschluss seiner Anmeldung sein ausdrückliches Einverständnis, dass der Softwarehersteller sein Bankkonto bzw. seine Kreditkarte mit den entsprechenden Gesamtbeträgen im Voraus belastet. Der Softwarenutzer erhält eine Quittung per E-Mail zugesandt. Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rücklastschrift (z.B. wegen Nicht-Deckung des Kontos oder Rückgabe der Lastschrift durch den Softwarenutzer) ist der Softwarehersteller berechtigt, dem Softwarenutzer die angefallenen Bank- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein bzw. ein geringerer Schaden oder Wertminderung entstanden ist. Mit der Anmeldung versichert der Softwarenutzer, rechtmäßiger Eigentümer oder Bevollmächtigter des von ihm angegebenen Bankkontos oder der von ihm angegebenen Kreditkarte zu sein. Zur Sicherheit von Softwarenutzer und Softwarehersteller speichert der Softwarehersteller zum Zeitpunkt der Anmeldung die IP-Adresse des Internetzugangs, von welchem die Einzugsermächtigung überlassen wurde. Befindet sich der Softwarenutzer länger als 10 Tage mit einer Zahlung im Verzug, ist der Softwarehersteller berechtigt, den Zugang zu der Software zu sperren. Selbiges gilt, sofern sich die angegebenen Zahlungsinformationen als falsch oder nicht legitimiert herausstellen. Die Sperrung stellt dabei jedoch keine Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß § 323 BGB dar. Der Softwarenutzer bleibt bei einer Sperrung der Software auch weiterhin verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu entrichten und, sofern er keine automatische Verlängerung des Softwarenutzungsvertrages wünscht, diesen zu kündigen. Das Recht des Softwareherstellers zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder der Rücktritt vom Vertrag bei fortdauerndem Zahlungsverzug bleibt unberührt.

Der Softwarenutzungsvertrag verlängert sich automatisch um die bisherige Vertragslaufzeit, wenn er nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die Kündigung wird wirksam mit der Zustellung beim Softwarehersteller. Durch den Softwarehersteller kann neben den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Gründen mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Benachrichtigung gekündigt werden, wenn der Softwarenutzer zu einer solchen Kündigung Anlass aus wichtigem Grund gegeben hat. Dieser liegt unter anderem vor, wenn der Softwarenutzer seinen Pflichten gemäß § 2 nicht nachkommt, oder den Mietgegenstand missbraucht. Ein im Voraus bezahlter Mietzins wird im Falle einer solchen Kündigung, gleich von welcher Seite diese ausging, nicht zurück erstattet. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt dem Softwarenutzer vorbehalten.

Der Softwarehersteller ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen.

§ 6 Haftung des Softwareherstellers

Der Softwarehersteller unternimmt alles, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Software sicher zu stellen. Trotzdem kann der Softwarehersteller keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion der Software übernehmen; der Softwarehersteller haftet nicht bei Betriebsstörungen, Fällen höherer Gewalt oder sonstigen, auch technischen Beeinträchtigungen außerhalb des Einflussbereiches des Softwareherstellers. Der Softwarehersteller haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 7 Änderungen der Software

Der Softwarehersteller ist berechtigt, die von ihm angebotene Software sowohl inhaltlich als auch funktional zu überarbeiten. Hierzu zählen Änderungen, die aufgrund von Gesetzesänderungen und -ergänzungen, aktueller Rechtssprechung, technischer Änderungen oder Bestimmungen und Anweisungen von Behörden durchgeführt werden. Für den Fall, dass der Softwarehersteller wesentliche technische Funktionen der Software ändert, wird der Softwarehersteller den Softwarenutzer hierüber rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall hat der Softwarenutzer das Recht, den Vertrag außerordentlich schriftlich zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung muss der Softwarenutzer innerhalb von 4 Wochen nach Änderung der Software ausüben, anderenfalls gilt die Änderung.

§ 8 Vertraulichkeit, Datenschutz, IT-Sicherheit

Der Softwarehersteller wird seine vom Datenschutzrecht auferlegten Verpflichtungen gegenüber dem Softwarenutzer erfüllen und sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich behandeln. Der Softwarehersteller wird diese Informationen nur zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, nutzen und diese Daten unter keinen Umständen Dritten zur Verfügung stellen. Der Softwarehersteller ergreift alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, um die persönlichen Daten des Softwarenutzers vor einem unautorisierten Zugriff durch Dritte zu schützen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Der Softwarenutzer kann eigene Ansprüche gegenüber dem Softwarehersteller nur aufrechnen, sofern der Softwarehersteller diese Ansprüche anerkannt hat oder sofern sie zu Gunsten des Softwarenutzers rechtskräftig festgestellt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen des Vertrages unberührt.

änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen zur Vertretung berufenen Mitarbeiter des Softwareherstellers; Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Formvorschrift. Soweit in dem Vertrag für Erklärungen der Parteien die Schriftform vorgesehen ist, ist damit eine Übermittelung per Post oder Fax oder E-Mail gemeint. Per E-Mail übersandte Erklärungen und Rechnungen gelten eine Woche nach Eingang auf dem E-Mail-Zugang des Softwarenutzers als zugegangen, auch wenn sie nicht abgerufen wurden.


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