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Folge E04
Bisher galt eine bei der Krankenkasse beantragte Leistung immer dann als genehmigt, wenn die Kasse nicht fristgerecht darüber entschied ("Genehmigungsfiktion"). Dies hat das Bundessozialgericht nun geändert, was auch Entscheidungen zur Adipositas-Chirurgie betrifft. Was das genau bedeutet, erklären Marion Rung-Friebe, die 2. Vorsitzende des "Adipositas Verband Deutschland", und Rechtsanwältin Ruth Leitenmaier.