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Deutschland 2022
Für Schönheitseingriffe mit Hyaluron und Botox wird auf Social Media massiv geworben. Beliebt dabei: Vorher-Nachher-Bilder. Sie suggerieren, Schönheit liegt nur einen Fingerschnips entfernt. Aber das Ganze ist illegal - zumindest nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Für rein ästhetische Unterspritzungen darf nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden. Das regelt ein Gesetz, das Verbraucher unter anderem vor unrealistischen Erwartungen schützen soll. Große Beautyketten interessiert das offenbar selten. Wenig Aufklärung, aber reihenweise Beispielbilder. Wir fragen: Dürfen die das?