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| Montag 04.05.2026 | 23:15 - 23:45
Deutschland 2019
Was hat Software zum Erstellen digitaler Signaturen gemeinsam mit Kugellagern, optischen Sensoren oder Werkzeugen zum Schneiden von Metallen und Keramiken? Antwort: alles sind sogenannte Dual-Use-Waren. Alle sind wichtig und nützlich, aber alle können in den falschen Händen gefährlich sein. Wer also bestimmte Software im Internet ohne Genehmigung zum Download bereitstellt, kann sich nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar machen. Dort werden unter anderem Verstöße gegen die Dual-Use-Verordnung der Europäischen Union mit Strafe bedroht. Das Strafrecht versucht hier den Risiken einer missbräuchlichen Verwendung dieser eigentlich harmlosen Gegenstände zu begegnen. Das Problem dabei: die Realität wird immer komplexer, Gegenstände, Software und Technologie werden immer multifunktionaler, Risiken werden unvorhersehbar. Das zu regeln, ist mit herkömmlichen Mitteln nicht möglich. Nina Nestler beschäftigt sich mit den Antworten, die die Strafrechtsordnung auf solche modernen Fragestellungen finden kann.